Wahlen-Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Wahlen
Für die Organisation von Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet ist das Einwohnermeldeamt zuständig.
Voraussetzungen
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Arnstein.
Wahlschein beantragen
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
- online
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie den Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Weitere Informationen können beim Gemeindewahlleiter der Stadt Arnstein, Verwaltungsgebäude, Eislebener Chausse 2, Zimmer 10 erfragt, eingesehen bzw. abgefordert werden.
Wenden Sie sich bitte an
Herr
Frank Sehnert
Telefon: (03473) 9622-100
E-Mail: