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Antrag auf Zusendung eines Wahlscheines

Beantragung Briefwahlunterlagen - Bundestagswahl 2025

Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen über dieses Online-Formular bis zum 17. Februar 2024, 23:59 Uhr, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Erfolgt eine Beantragung danach, sind die Briefwahlunterlagen selbst im Meldeamt abzuholen, weil eine rechtzeitige Zustellung auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann.


Änderungen bereits gestellter Anträge sind über das Online-Formular nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für diese Fälle an das Wahlbüro.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, nicht für andere Personen beantragen.

 

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, wird durch das Einwohnermeldeamt nur der erste Antrag berücksichtigt (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Einwohnermeldeamt.

 

Bitte senden Sie uns den Wahlscheinantrag nicht parallel per Post oder Fax zu!

 

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 07.02.2025 sein. Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
 

 

Hinweise zum Datenschutz:


Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten verschlüsselt (per SSL) übermittelt und bis zur Zulassung der Vernichtung der Wahlunterlagen (Zeitpunkt steht noch nicht fest) gespeichert werden. Wenn Sie Bedenken gegen eine elektronische Übermittlung Ihrer Daten haben, stellen Sie den Antrag schriftlich oder persönlich beim  Wahlamt der Stadt Arnstein.


Die nachfolgenden Angaben werden ausschließlich auf freiwilliger Basis erhoben und dienen dem Zweck, einen Wahlschein auszustellen und die zugehörigen Briefwahlunterlagen zuzusenden.

Nähere Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.


Alle mit Stern * gekennzeichneten Felder sind für die Bearbeitung des Online-Antrages erforderlich.

 

Wahlbehörde:

Stadt Arnstein

OT Quenstedt

Eislebener Chaussee 2

06456 Arnstein

Tel. 03473 9622-165

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
   
 
 
 
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Rechtliches:

Um einen Missbrauch zu vermeiden, wird die IP-Adresse jedes Nutzers des Formulars in Form eines Hinweises in der an den Empfänger verschickten E-Mail beigefügt.

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.