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Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 17.02.2025
Beantragung eines Wahlscheines
Beantragung eines Wahlscheines ist bis zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO).
Ergänzend hierzu der Hinweis, dass nur in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, bis 12 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden, § 28 Abs. 10 BWO.
Die Briefwahlstelle befindet sich im Einwohnermeldeamt, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt.