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Wahlen - Informationen, Unterlagen, etc.

 

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Thema Wahlen

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

 

Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 17.02.2025

 

Beantragung eines Wahlscheines

 

Beantragung eines Wahlscheines ist bis zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO).

Ergänzend hierzu der Hinweis, dass nur in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, bis 12 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden, § 28 Abs. 10 BWO.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Einwohnermeldeamt, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt.