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Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen im Landkreis Mansfeld-Südharz

Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, den 07. 05. 2020

Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlässt auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 der Fünften
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARSCoV-2-EindV) die nachfolgende Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu
Spielplätzen im Landkreis Mansfeld-Südharz: