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News-Ticker

 

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 27.07.2026

Sie sind neu nach Arnstein gezogen?

→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Arnstein wählen!


Wahlberechtigte, die neu nach Arnstein zuziehen (oder die ihre Arnsteiner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 16.08.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Arnstein zu wählen. (Weitere Informationen über Kontakt, siehe unten.)


Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).


Ihre Hauptwohnung in Arnstein hat sich geändert?

Sie sind innerhalb der Stadt Arnstein umgezogen oder Sie haben Ihre Arnsteiner Nebenwohnung mit Ihrer Arnsteiner Hauptwohnung getauscht:
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Am Wahlsonntag können Sie in Ihrem alten Wahllokal wählen oder bei Bedarf Briefwahlunterlagen beantragen.


Sie waren abgemeldet?

→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!


Sie müssen bis 21.08.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!
 

Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Arnstein wählen?

Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes 

  • und am Wahltag 18 Jahre alt sind und

  • In ein Arnsteiner Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 06.06.2026 mit Hauptwohnung im Arnsteiner Melderegister gespeichert waren! Eine rückwirkende Anmeldung oder Berichtigung im Melderegister reicht nicht aus. In dem Fall müssen Sie sich aktiv darum bemühen in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden!


Informationen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie auf unseren Internetseiten.


>>> Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können! <<<

 



Kontakt:

Einwohnerwesen und Wahlen
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein OT Quenstedt
Telefon: 03473 9622-165
E-Mail: