Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest in MSH: Ab 24.10.2025 Stallpflicht im gesamten Landkreis - Betretungsverbot für das Areal am Stausee
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Geflügelpest und der aktualisierten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts gilt ab 24.10.2025, im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Mit der neuen Allgemeinverfügung darf Geflügel dann nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt.
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Wichtige Hinweise: Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.
Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.
Nutzen Sie zu Meldungen toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel das Bürgertelefon.
Erreichbar ist das unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305
(Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr).
Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises die Meldungen unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.
Quelle: https://www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/meldungen#c2881