Schiedsstelle

Wofür ist eine Schiedsstelle zuständig?

 

Im alltäglichen Leben, ob nun im privaten oder beruflichen Bereich, kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen.


Vor allem für Streitigkeiten des täglichen Lebens wie Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Verletzung der persönlichen Ehre wegen einer Beleidigung sowie für geringe Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung ist die zuständige Schiedsperson der richtige Ansprechpartner.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.  

 

Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren einige Vorteile: es ist schnell, unbürokratisch und finanziell wesentlich günstiger.

 

Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten einverstanden sind.

 

Anträge und Beratungswünsche können formlos an folgende Adresse geschickt werden:

 

Schiedsstelle der Stadt Arnstein
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein

 

Telefonische Erreichbarkeit: 03473 9622-0

 

Herr Mirko Suski wurde im November 2020 als Schiedsperson berufen. Sie können sich auch direkt mit Herrn Suski in Verbindung setzen: Tel.: 0163 7915045.