Öffentliche Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2025
Öffentliche Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2025
Für alle Steuerzahler der Stadt Arnstein mit den Ortsteilen Alterode, Arnstedt, Bräunrode, Friedrichrode, Greifenhagen, Harkerode, Quenstedt, Pfersdorf, Roda, Sandersleben (Anhalt), Sylda, Stangerode, Ulzigerode, Welbsleben, Wiederstedt und Willerode wird hiermit
die Hundesteuer für das Jahr 2025
gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist der Betrag, der dem Steuerpflichtigen im letzten schriftlichen Bescheid bekannt gegeben wurde. Die Steuern sind zu den angegebenen Fälligkeiten auf das Konto der Stadt Arnstein bei der
Deutschen Kreditbank,
IBAN: DE38 1203 0000 0018 8832 15,
BIC: BYLADEM1001
zu entrichten. Bei Steuerzahlern, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Betrag zu den bekannten Fälligkeiten eingezogen.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein erhoben werden.