Übersicht über die gemeindlichen Steuerhebesätze im Haushaltsjahr 2023

Einheitsgemeinde Stadt Arnstein

Die Hebesätze der Realsteuern werden vom Stadtrat für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt.

Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt im Steuersteuermessbescheid festgesetzt. Darin legt das Finanzamt außerdem fest, wer Steuerschuldner*in ist und ab wann das Objekt zu besteuern ist. 

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebiets.

Die Grundsteuer wird für alle Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets erhoben und unterteilt sich in

  • die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und
  • die Grundsteuer B für alle sonstigen Immobilien. 

Die zu entrichtende Gewerbe- beziehungsweise Grundsteuer berechnet sich nach Messbetrag mal Hebesatz.

 

Folgende Hebesätze zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer werden 2023 in Arnstein angewendet:

  • Grundsteuer A: 350 v.H.
  • Grundsteuer B: 370 v.H.
  • Gewerbesteuer: 345 v.H.

 

Für weitere Steuern und Gebühren verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Satzungen.