Bewerbung zur Schöffenwahl 2023 bis 14. April
Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2023 auslaufen. Für die ab dem 01.01.2024 beginnende (bis zum 31.12.2028) dauernde Wahlperiode sind daher die Schöffen und Ersatzschöffen neu zu wählen. Benötigt werden Schöffen und Ersatzschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.
Bekanntlich sind hierzu von den Städten und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirkes Vorschlagslisten aufzustellen.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgt durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Arnstein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Schöffe oder Hilfsschöffe zu arbeiten, ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben und bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr, aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, werden hiermit aufgefordert, ihre Bewerbung unter Angabe des Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Geburtsjahr, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf, bis
Freitag, 14. April 2023
unter dem Kennwort: Bewerbung Schöffe
an die Stadt Arnstein
OT Quenstedt
-Hauptamt-
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein
zu richten.
Bedeutende Veränderung:
Bislang konnten Personen, die während zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden als Schöffe tätig waren, nicht mehr herangezogen werden. Seit dem 01.01.2018 besteht diese Beschränkung nicht mehr, derartige Personen haben lediglich ein Ablehnungsrecht.