Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Sie finden auf dieser Seite Hinweise zu den aktuell geltenden Regeln des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz, sowie unterstützende Informationen.
Zur Eindämmung des Coronavirus gelten folgende Maßnahmen für die Einheitsgemeinde Stadt Arnstein:
Die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr in allen Bereichen der Verwaltung werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher nur per Telefon und E-Mail erreichbar.
Zentrale Ruf-Nr.: 03473 9622-0
E-Mail-Adresse:
Bürgerinnen und Bürger, die einen dringend notwendigen persönlichen Termin benötigen, müssen dies vorab anmelden.
Verordnungen und Erlasse:
Rechtsverordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Einschränkung von Kontakten vom 29.03.2021
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 25.03.2021 die Elfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt ab 29. März 2021.
Elfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Sachsen-Anhalt - mit Bußgeldkatalog
Begründung Elfte SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung