Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. Januar 2021.
25. 01. 2021
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden:
Es gilt ab dem 25.01.2021 die "Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung".
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