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Wichtige Information zur Verfahrensweise bei der Erhebung der Kostenbeiträge für Januar 2021 infolge der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen

14. 01. 2021

Liebe Eltern,

laut Pressemitteilung Nr. 015/2021 der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.01.2021 hat die Landesregierung beschlossen, dass Eltern, die infolge der angeordneten Kita- und Hortschließungen keinen Anspruch auf Notbetreuung haben und deren Kinder zu Hause betreut werden müssen, die Kostenbeiträge für Januar 2021 erstattet bekommen.

Eltern, die ihre Kinder aufgrund einer Tätigkeit in systemrelevanten Berufen im Sinne der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in die Notbetreuung schicken, zahlen den monatlichen Kostenbeitrag, unabhängig von der Häufigkeit der Inanspruchnahme, wie gewohnt zur regulären Fälligkeit weiter.

Nach Ablauf des Monats Januar wird geprüft, inwieweit im Einzelfall in diesem Monat die Notbetreuung gewährt wurde oder sich ein Erstattungsanspruch ergibt. Danach wird der Beitrag unverzüglich erstattet. Es bedarf keiner gesonderten Antragstellung.

Bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt dies automatisch, bei Barzahlern wird um schriftliche Mitteilung der Bankverbindung gebeten.

Hinsichtlich der Erhebung der Kostenbeiträge für den Betreuungsmonat Februar 2021 bleiben die Beschlüsse der Landesregierung zum weiteren Umgang mit den Eindämmungsmaßnahmen abzuwarten.

           

Bleiben Sie gesund!

Arnstein, 14.01.2021

uth

 

Sehnert

Bürgermeister