Notbetreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen verlängert
Durch die momentanen Corona-Infektionszahlen wurde der Lockdown bis voraussichtlich 31. Januar verlängert . Das hat natürlich auch weiterhin Auswirkungen auf den Betrieb der Kindertagesstätten der Stadt Arnstein, die seit Dezember 2020 nur noch eine Notbetreuung anbieten können.
Entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt kann eine Notbetreuung nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich / kritischer Infrastruktur beschäftigt sind und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten bzw. bei Selbstständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden.