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Notbetreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen verlängert

11. 01. 2021

Durch die mo­men­ta­nen Co­ro­na-In­fek­ti­ons­zah­len wurde der Lockdown bis vor­aus­sicht­lich 31. Januar ver­län­gert . Das hat natürlich auch weiterhin Aus­wir­kun­gen auf den Betrieb der Kin­der­ta­ges­stät­ten der Stadt Arnstein, die seit Dezember 2020 nur noch eine Not­be­treu­ung anbieten können.

Ent­spre­chend der Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Landes Sach­sen-An­halt kann eine Not­be­treu­ung nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Elternteil in einem sys­temrelevanten Bereich / kri­ti­scher In­fra­struk­tur be­schäf­tigt sind und sich eine Betreuung anders nicht or­ga­ni­sie­ren lässt. Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Be­stä­ti­gung des je­wei­li­gen Ar­beit­ge­bers bzw. Dienst­vor­ge­setz­ten bzw. bei Selbst­stän­di­gen durch schrift­li­che Ei­gen­aus­kunft nach­ge­wie­sen werden.