Blick über Harkerode zum Arnstein | zur StartseiteAussicht auf den Ortsteil Bräunrode | zur StartseiteFrühling in Arnstedt | zur StartseiteWandern im Vorharz | zur StartseiteSchlackenmühle | zur Startseite
 

Aktuelle Information zu den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in den Kindereinrichtungen der Stadt Arnstein

16. 12. 2020

Ab Mittwoch, den 16.12.2020 wird auf Beschluss der Bundesregierung auch in der Stadt Arnstein infolge der gestiegenen Corona-Infektionszahlen das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren.

Dieser weitere Lockdown hat Auswirkungen auf den Betrieb der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Arnstein, welche ab dem o.g. Zeitpunkt nur noch eine Notbetreuung anbieten.

 

Die 9. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Eindämmung des Corona-Virus vom 15.12.2020 legt im § 11 Abs. 2 fest, dass die Kindereinrichtungen nach § 33 Nr.1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes geschlossen sind.

Für die Tage von Mittwoch, den 16.12.2020 bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, sofern es sich familiär nicht anders organisieren lässt.

 

Ab Montag, den 21.12.2020, gelten die Regelungen des § 11 Abs. 4 der o.g. Verordnung:

Eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich nach Abs. 5 beschäftigt ist und eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann. Dass die Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten bzw. bei Selbstständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Vordrucke dazu stehen auf der Homepage der Stadt Arnstein und in der Kita zur Verfügung. Sie sind nach Bestätigung durch den Arbeitgeber der Leiterin der Kita vorzulegen.