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Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

03. 11. 2020

Am 28. Oktober 2020 einigte sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

 

Im Ergebnis dessen wurd am 30. Oktoiber 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erlassen: