Hinweis für Hundehalter

Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, den 13. 05. 2015

Das Ordnungsamt informiert:

 

Hundekot:

 

Aufgrund verstärkter Beschwerden weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Hundehalter oder die mit der Führung eines Hundes Beauftragten verpflichtet sind, die von ihren Hunden auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen verursachten Verunreinigungen (Hundekot) zu beseitigen.

Verstöße können mit einen Bußgeld geahndet werden (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 S. 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993, GVBl. LSA 1993, S. 334). Die Zahlung der Hundesteuer ist kein Freibrief für Hundehalter durch ihre Hunde die öffentlichen Verkehrsanlagen verunreinigen zu lassen.

Kommt der Hundehalter oder mit der Führung Beauftragte seiner Reinigungspflicht nicht nach tritt der Grundstücksanlieger in die Straßenreinigungspflicht nach der jeweiligen Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst ein.

Verunreinigungen von Grün- oder Parkanlagen sind nicht nur unansehnlich sondern auch unzumutbar für die mit der Pflege dieser Anlagen Betrauten.